Historisches

Quelle: Gutachten Dr. Felix Escher (2016),
in Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins,
gegründet 1865, 113. Jahrgang, Heft 2, April 2017, S. 153-160

Die Urkunde vom 7. Mai 1298 als Grundlage eines Berliner „Hafengeburtstages“, 

Landesarchiv Berlin.

Wann fand die Ersterwähnung des Berliner Hafens statt? (Auszüge)

Das Hamburger Beispiel

Die „Geburtsstunde“ des Hafenbetriebes, das heißt eines Platzes mit Einrichtungen zum Anlegen sowie zum Be- und Entladen von Schiffen, wird in mittelalterlichen Schriftstücken, in denen es in der Regel um die Feststellung beziehungsweise Änderung von Rechten geht, als technische Anlage nicht erwähnt. Technische Hafenanlagen werden vorausgesetzt, wenn rechtliche Fragen geklärt werden. Dies geschieht beispielsweise für Hamburg in einer durch den Kaiser und deutschen König Friedrich I. Barbarossa auf den 8. Mai 1189 datierten Königsurkunde.

Der Berliner Hafen im Mittelalter

In Berlin dürften bereits im späten 12. Jahrhundert mit den ersten Siedlern Landestellen am Spreeübergang für Boote, die bald auch Waren trugen, die ver- und entladen werden mussten, entstanden sein. Aus der Analyse der im Berliner Stadtbuch genannten Zollabgaben, welche die nicht einheimischen „Gäste“ in Berlin leisten mussten, wurde schon 1880 auf die Ausdehnung von Privilegierungen des Grafen Adolf von Holstein (1236/63), des Königs Wilhelm von Holland für seine Landen (1252) und der Gräfin Margarete von Flandern (1252) geschlossen. Dies zeigt, dass Berlin bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts handelspolitisch mit dem Elb-Mündungsgebiet sowie dem weit entwickelten flandrisch-niederländischen Raum verbunden gewesen war.

Die Urkunde vom 7. Mai 1298 als Grundlage eines Berliner „Hafengeburtstages“

Will man für Berlin eine schriftliche Ersterwähnung eines Hafenbetriebes analog der Hamburger Verhältnisse ableiten, so kommt eine von dem brandenburgischen Markgrafen Otto V. (dem Langen) als zuständigem Landesherrn im Jahre 1298 besiegelte Urkunde in Frage. Darin bestätigt der Markgraf der Stadt Berlin die Rechte und Freiheiten, insbesondere das Niederlagsrecht, den Hufen- und Hofstellenzins sowie den Städtepfennig und verkauft ihr für 220 Pfund brandenburgischer Münze den Holz- und Schiffszoll von Schiffen, die über Fürstenwalde und Köpenick von und zum Mühlendamm kommen. Die im mittelalterlichen Original im Landesarchiv Berlin erhaltene Pergamenturkunde weist zahlreiche Probleme auf. Es sind äußere und innere Merkmale sowie das Ausstellungsdatum, die zu Bedenken gegen die Echtheit führten und bereits von Hermann Krabbo vor nahezu einhundert Jahren einer zusammenfassenden Würdigung unterzogen wurden. Zu den äußeren Merkmalen gehört – trotz eines fragmentarisch erhaltenen echten Abdruckes des Siegels von Markgraf Otto – die Schrift, die nicht in das 13., sondern in die Mitte des 14. Jahrhunderts weist.

Den gesamten Artikel aus den Mitteiungen für die Geschichte Berlins gibt es hier.